Sie finden hier die steuerlich anerkannten Zinssätz für Vorschüsse und Darlehen in Fremdwährungen wie sie die Eidg. Steuerverwaltung in Bern jährlich als Rundschreiben veröffentlicht. Die Zinssätze gelten für Vorschüsse an Beteiligte sowie für Vorschüsse von Beteiligten (Safe-Haven-Lösung). Zur Bestimmung des Kapitalisierungszinsfusses für die Ermittlung des Verkehrswertes von Unternehmen ist zu den aufgeführten Sätzen ein Zuschlag von 40 - 50 % vorzunehmen, mindestens jedoch 5 %. Wir haben die Zinssätze sorgfältig geprüft. Trotzdem können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit übernehmen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns allfällige Fehler melden.
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Zinssätze für das Jahr 2020. Die Zahlen sind unverbindlich.