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Kanton Zürich: Wechsel auf zweijährige Steuerperiode per 1. Juli 2005 (23.09.2004)
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Der Regierungsrat setzt die vom Kantonsrat am 25. August 2003 beschlossene änderung des Steuergesetzes auf den 1. Juli 2005 in Kraft. Mit der änderung wird die Geltungsdauer der Steuerfussperiode von heute drei Jahren auf zwei Jahre verkürzt.
Medienmitteilung des Regierungsrates vom 23.09.2004: Damit ist der Kantonsrat flexibler und kann Veränderungen rascher Rechnung tragen. Zudem passt der Zwei-Jahres-Rhythmus besser in den Planungsprozess und kann mit der vierjährigen Legislaturperiode in Einklang gebracht werden. Nachdem die laufende dreijährige Steuerfussperiode per Ende 2005 abgeschlossen sein wird, vollzieht der Regierungsrat den Wechsel von der drei- auf die zweijährige Steuerfussperiode auf die Perioe 2006 bis 2007. Die aktuellen Steuerfüsse finden Sie auch auf unserer Internetseite unter der Rubrik Informationen. Hier können Sie auch gleich Ihre Steuern berechnen lassen.
Quelle: Staatskanzlei des Kantons Zürich
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